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  • Gebühren bei Fonds

    Das professionelle Fondsmanagement ist bei den Fonds natürlich nicht kostenlos. Je nach Risiko oder bei einigen Fonds je nach Gewinn fallen individuelle Gebühren an.

    Bei der Ausgabe von Fonds heißen die Gebühren Ausgabeaufschlag. Dieser Ausgabeaufschlag wird grundsätzlich einmal verrechnet und zwar zu Beginn beim Fondskauf. In der Regel beträgt er zwischen ein und fünf Prozent. Risikobehaftete bzw. chancenreichere Fonds (Aktienfonds) weißen normalerweise einen höheren Ausgabeaufschlag als risikoaverse (Rentenfonds) auf.

    Der Ausgabeaufschlag ist der Grund dafür, warum Fonds langfristig gehalten werden sollen und als reines Spekulationsobjekt nicht geeignet sind.

    Unterjährig fallen auch noch Verwaltungsgebühren, sozusagen die Entlohnung für das Fondsmanagement, an. Diese Gebühren betragen in der Regel rund ein Prozent und werden direkt in den Fondspreis eingerechnet, sodass der Investor meist die Kosten nicht mitbekommt.

    Die Höhe des Ausgabeaufschlages und der Verwaltungsgebühren müssen im Fondsprospekt detailliert aufgeführt werden. Diese Angaben sind vor allem für den Investor bei der Investitionsentscheidung von großer Bedeutung.

    Bei gewissen Fonds können auch noch individuelle Gebühren anfallen. Hedgefonds zum Beispiel weißen Performancegebühren auf. Performancegebühren können sogar 20 – 25 % betragen und unterliegen unterschiedlichen Berechnungsprinzipien. Konkret wird dabei zwischen dem High-Watermark-Prinzip und dem Hurdle-Rate-Prinzip unterschieden:

    High-Watermark-Prinzip:

    Bei diesem Prinzip muss der Kurs (net asset value des Hedgefonds) zu einem bestimmten Zeitpunkt einen historischen Höchststand erreichen, damit überhaupt eine Performancegebühr fällig wird. Dieses Prinzip soll die Manager dazu bewegen nicht zu viel Risiko einzugehen bzw. auch kein Performance-Gambling zu betreiben. Unter Performance-Gambling versteht man, dass man in einem Jahr bewusst hohe Verluste in Kauf nimmt um im darauffolgenden Jahr höhere Gewinne ausweisen zu können.

    Hurdle-Rate-Prinzip:

    Beim Hurdle-Rate-Prinzip existiert eine Schwellenrendite, welche zuerst überboten werden muss, bevor die Hedgefonds eine Performancegebühr verrechnen dürfen. Diese Schwellenrendite wird individuell vom jeweiligen Hedgefonds bestimmt. Bei höheren Schwellenwerten verlangen die Hedgefonds jedoch meist höhere Managementgebühren. Es wird zudem noch zwischen einer Soft-Hurdle und einer Hard-Hurdle unterschieden. Bei der Soft-Hurdle wird die Performancegebühr bei Überschreitung der Schwelle von den gesamten Erträgen berechnet. Wobei bei der Hard-Hurdle nur die Performance, welche über dem Schwellenwert liegt, als Berechnungsbasis verwendet wird.

    Bevor man also in einen Fonds investiert sollte man sich über das Risiko und den damit verbundenen Kosten im Klaren sein.